Banken im Test
Die Blamage geht weiter - Hauptgrund: Die meisten Kreditinstitute halten sich nicht immer an die gesetzlichen Vorgaben. Sie stellen den Kunden zum Beispiel nicht alle Fragen, die sie stellen müssten, und klären häufig über wesentliche Eigenschaften und Kosten der Anlageprodukte nicht auf. In über der Hälfte der Fälle kamen die Bankberater ihrer Pflicht nach der Aushändigung eines Beratungsprotokolls nicht nach, obwohl die Kunden danach gefragt hatten. Außerdem empfahlen die meisten Banken einen zu riskanten Anlagemix. Zu diesem Ergebnis kommt die Stiftung Warentest in der August-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest, für die sie die Anlageberatung von 21 Kreditinstituten getestet hat. Sechs Banken bekamen dabei das Urteil "Mangelhaft", zwölf waren "ausreichend", drei "befriedigend" und keine einzige war "gut".
Jetzt veröffentlichte Finanztest einen Test der Anlageberatung bei 21 Banken. Das Ergebnis war eine große Blamage. Keine einzige Bank hatte "gut" abgeschnitten, zwei waren sogar "mangelhaft". Daraufhin drohte Verbraucherschutzministerin Aigner den Banken mit schärferen Kontrollen und weiteren Gesetzen, sollten sie ihre Leistungen nicht verbessern. Außerdem wurde ein Beratungsprotokoll Pflicht, wenn über Wertpapiere beraten wird. Die Kreditinstitute selbst gelobten Besserung.
Jetzt hat die Stiftung Warentest fast alle dieser Banken noch einmal unter die Lupe genommen. Die Testkunden haben 146 Beratungsgespräche durchgeführt. Sie wollten 35 000 Euro zehn Jahre lang anlegen. Das Ergebnis ist noch verheerender als beim letzten Mal: Wieder ist keine einzige Bank "gut", dafür vergab die Stiftung sogar sechsmal die Note "Mangelhaft", und zwar an die Postbank, Hypovereinsbank, Targobank, BW Bank, Nassauische Sparkasse und Volksbank Mittelhessen. Das größte Problem ist, dass die Banken das Wertpapierhandelsgesetz missachten. Sie müssen die Kunden nach ihren finanziellen und persönlichen Verhältnissen fragen, sind verpflichtet zu ermitteln, welches Ziel die Kunden mit ihrer Geldanlage erreichen wollen und welche Kenntnisse sie haben. Bei der Beratung über Wertpapiere muss zudem ein Beratungsprotokoll ausgehändigt werden.
Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur Finanztest, betonte: „Die Banken und Sparkassen in Deutschland wollen es besser machen. Das ist der Tenor ihrer Öffentlichkeitsarbeit in den vergangenen zwei Jahren. Vor allem wollen sie besser beraten. Der Gesetzgeber hat ihnen dazu - neben den seit langem bestehenden Vorschriften zur anleger- und anlagegerechten Beratung - seit dem 1. Januar die Pflicht zu einem Beratungsprotokoll auferlegt. Der Bankangestellte soll das Beratungsgespräch mit dem Kunden dokumentieren und es ihm anschließend aushändigen. Das Protokoll könnte der Bank zur Selbstkontrolle dienen und dem Kunden als Gedächtnisstütze darüber, was besprochen wurde. Es könnte dem Kunden auch beim Vergleichen helfen und im Streitfall Beleg für Gesagtes und Nichtgesagtes sein.
Doch unser Test der Anlageberatung der Banken hat ein völlig anderes Bild ergeben. Mit Gesprächen in 146 Bankfilialen haben wir die Anlageberatung von 21 Kreditinstituten geprüft und müssen sechsmal die Note "Mangelhaft" vergeben: An die HypoVereinsbank, Postbank, Targobank, Nassauische Sparkasse, Volksbank Mittelhessen und BW Bank. Zwölf Banken bekamen in unserem Test ein "Ausreichend", drei Sparkassen waren immerhin "befriedigend": Die Hamburger Sparkasse, die Sparkasse Hannover und die Kreissparkasse Köln. Einen Testsieger gibt es nicht.
Tatsächlich ist die Qualität der Anlageberatung von Banken in den vergangenen Monaten noch schlechter geworden. Bei unserem letzten Test Ende 2009 war das Ergebnis für die Banken eine große Blamage. Keine einzige hatte "gut" abgeschnitten, 3 waren knapp "befriedigend, 16 "ausreichend" und zwei waren sogar "mangelhaft". Jetzt haben wir fast alle dieser Banken noch einmal unter die Lupe genommen und die Blamage geht weiter.
Verantwortlich für die schlechten Noten sind flächendeckende Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz.
In den 146 Beratungsgesprächen waren 126-mal Wertpapiere ein Thema. In jedem dieser 126 Fälle hätte im Anschluss an das Gespräch ein Protokoll ausgehändigt werden müssen. Doch in über der Hälfte der Fälle, nämlich 65-mal, kamen die Berater dieser Pflicht nicht nach. Und das, obwohl unsere Testkunden in jedem einzelnen Fall ausdrücklich ein Beratungsprotokolls gewünscht hatten.
In keiner der 21 Banken haben alle Kunden, die Anspruch auf ein Protokoll hatten, dieses erhalten. Das heißt, dass kein einziges Kreditinstitut gewährleisten konnte, dass seine Beratung immer rechtlich korrekt stattfindet. Damit sind die Banken von einer Markenberatung mit Standards, die jedem Kunden die Sicherheit einer ordentlichen und gleichmäßig guten Beratung in jeder Filiale des Bankhauses gibt, weit entfernt.
Diese Gesetzesverstöße sind bei weitem nicht das einzige Kundenproblem in unserem Beratungstest. Rund ein Drittel unserer Testkunden wurde nicht nach ihrem Einkommen, ihren Vermögensverhältnissen und ihrer Ausbildung gefragt. Dabei sind auch diese Fragen gesetzlich vorgeschrieben. Vor allem aber sind sie wichtig, weil der Berater ohne diese Kenntnis vom Kunden nicht
gut und anlegergerecht beraten kann. Der Berater könnte zum Beispiel zu einer mittelfristigen Geldanlage raten, obwohl der Kunde sein Girokonto mit tausenden von Euro überzogen hat - eine wirtschaftlich völlig unsinnige Empfehlung.
Unsere Testkunden wollten diesmal eine Beratung für 35.000 Euro, die sie für zehn Jahre anlegen wollten. Am Ende sollte das eingesetzte Kapital sicher vorhanden sein. Ein Zugriff auf das angelegte Geld – notfalls mit Verlust - sollte zwischenzeitlich möglich sein.
Der Gesetzgeber verlangt, dass die Beratung anlagegerecht sein muss. Das empfohlene Produkt muss zum Anlagewunsch des Kunden passen, die Vor- und Nachteile des Produkts müssen erläutert und die Kosten vollständig offen gelegt werden.
"Sehr gut" wäre die Empfehlung gewesen, einen größeren Teil des Geldes sehr sicher anzulegen und mit einem anderen Teil ein gewisses Risiko einzugehen, um auch die Chance auf höhere Renditen zu wahren. In den meisten Fällen haben die Berater allerdings ein zu riskantes Konzept empfohlen. Deshalb erhielten nur drei Sparkassen für die Lösung des Anlageproblems die Gruppennote "gut".
Ein Viertel der Berater hielt den Anlagewunsch sogar für nicht erfüllbar. Fünf der sieben Berater der Targobank behaupteten, die Aufgabe sei nicht lösbar, Berater der SEB wollten das Geld zu riskant in Aktienfonds oder einem Expresszertifikat anlegen. Bei der Targobank und einigen Sparda-Banken gab es zudem die Empfehlung zu teuren und unflexiblen Rentenversicherungen. Und einige Berater der Deutschen Bank rieten zu Bausparverträgen – attraktiv sind hier vor allem die hohen Provisionen.
Unser Fazit nach diesem erneut negativen Testergebnis für die Banken: Das Erlassen von Gesetzten hilft dem Verbraucher nur zum Teil. Die Einhaltung der Gesetze muss auch bei Banken kontrolliert werden und bei Verstößen muss es Sanktionen geben. Tempo 80 auf der Landstraße wird einfach besser eingehalten, wenn vor der Kurve ein Blitzgerät steht und ein Bußgeld oder gar der Führerscheinentzug droht.
Stephanie Pallasch, Stellvertretende Leiterin der Abteilung Finanzdienstleistungen, ergänzte zur Vorstellung: „Im Mai 2010 versprach die Sparkassen-Finanzgruppe zum Thema Anlageberatung folgendes: "Im Mittelpunkt der Beratung stehen die Ziele und Bedürfnisse des Kunden." ... und ... "Ein reiner Produktverkauf ohne Rücksicht auf die Bedürfnislage des Kunden ist mit der Philosophie von Sparkassen nicht vereinbar." Die Ergebnisse unseres Anlageberatungstests spiegeln diese Philosophie nicht wieder.
In den Monaten März und April 2010 haben wir erneut die Anlageberatung bei 21 Kreditinstituten mit insgesamt 146 Gesprächen überprüft. Die Auswahl der Institute erfolgte nach der Bilanzsumme und der Anzahl der Filialen. Unsere Testkunden waren bei jeweils sechs Privatbanken und Genossenschaftsbanken sowie neun Kreditinstituten aus dem Sparkassensektor. Wir haben dabei fast dieselben Banken getestet, die wir bereits für unseren letzten Test untersucht hatten (veröffentlicht in Finanztest 1/2010).
Der Fall
+ Anlagesumme: 35.000 Euro
+ Anlagehorizont: 10 Jahre
+ Risikobereitschaft: Am Ende der Laufzeit soll das eingesetzte Kapital wieder zur Verfügung steht, zwischenzeitliche Verluste werden toleriert.
+ Verfügbarkeit: Eine vorzeitige Verfügung über das angelegte Vermögen ist nur im Notfall vorgesehen.
Das Finanztest-Qualitätsurteil
Die Qualität der Anlageberatung haben wir anhand von fünf Prüfkriterien ermittelt. Für vier dieser Prüfkriterien – Lösen des Anlageproblems, Ermitteln des Kundenstatus, Produkt- und Kosteninformation sowie Gesprächsablauf – haben wir Gruppenurteile vergeben. Das fünfte Kriterium – Ausgehändigte Beratungsprotokolle – wirkte sich nur dann auf das Qualitätsurteil aus, wenn wir einen Gesetzesverstoß feststellen mussten, also Protokolle nicht ausgehändigt wurden.
Die Prüfkriterien flossen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Berechnung des Qualitätsurteils ein.
Die Lösung des Anlageproblems haben wir mit 65 Prozent gewichtet. Hier musste der Kundenberater erkennen, ob der Anlagewunsch des Kunden realistisch war, einen Vorschlag für die geeignete Geldanlage erarbeiten und diese dem Kunden erläutern. Bei der Anlageempfehlung haben wir überprüft, ob sie zu dem Kundenwunsch passte. Ein optimales Ergebnis konnte hierbei eine Anlageempfehlung erzielen, die sich aus ca. 80 Prozent sicheren Anlageformen, wie zum Beispiel Bundesanleihen oder Sparbriefen und zu ca. 20 Prozent aus riskanteren Anlageformen wie zum Beispiel Aktienfonds oder Mischfonds mit hohem Aktienanteil zusammensetzte.
Nur drei Banken schnitten in diesem Prüfkriterium mit "Gut" ab, dreimal mussten wir ein "Ausreichend" vergeben. Im Vergleich zur Voruntersuchung haben sich die Institute hier im Schnitt zwar um eine knappe Note verbessert. Trotzdem mussten wir feststellen, dass den Kunden wieder ungeeignete oder zu riskante Produkte empfohlen und ihre eignen Wünsche häufig nicht berücksichtigt wurden.
Die Prüfungen der gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien "Ermitteln des Kundenstatus" und "Produkt- und Kosteninformation" gingen mit jeweils 15 Prozent in das Qualitätsurteil ein.
Bei der Ermittlung des Kundenstatus musste der Berater Fragen nach dem Zweck und der gewünschten Verfügbarkeit der Geldanlage sowie nach der Risikobereitschaft des Kunden stellen. Weiterhin sollten seine Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Geldgeschäften erfragt werden. Wichtig war auch, dass der Kundenberater herausfand, wie es um die finanziellen und persönlichen Verhältnisse des Kunden bestellt ist und zum Beispiel nach dem sonstigen Vermögen, dem Einkommen, der Ausbildung und dem Beruf fragte. Nur so kann eine anlegergerechte Beratung erfolgen. Diese Fragen, die auch das Wertpapierhandelsgesetz vorschreibt, wurden zwar deutlich häufiger gestellt, als in unserer Voruntersuchung, trotzdem sind die Banken noch weit von einem guten Ergebnis entfernt. Nur der Berliner Sparkasse konnten wir hier – wie auch in der Voruntersuchung – das Urteil "Sehr gut" geben. Das zeigt, dass die gesetzlichen Vorgaben keine unüberwindliche Hürde sind und konsequent umgesetzt werden können.
Im Rahmen der Produkt- und Kosteninformation sollte der Berater die Laufzeit, die Risiken und die Renditeerwartung der empfohlen
Produkte erläutern. Er sollte über die Kosten des Produkts aufklären und dem Kunden aussagekräftige Unterlagen zu den Produkten, zum Beispiel Informationsblätter, aushändigen.
Als letztes Kriterium haben wir den Gesprächablauf beurteilt und mit einer Gewichtung von fünf Prozent in das Urteil einfließen lassen. Die Terminvereinbarung und -einhaltung aber auch der diskrete Ablauf des Beratungsgesprächs war uns hier wichtig.
Beratungsprotokolle
Seit dem 1. Januar 2010 sind die Kreditinstitute verpflichtet, bei einer Anlageberatung über Wertpapiere ein Beratungsprotokoll anzufertigen und den Kunden auszuhändigen. Obwohl wir den Banken zwei Monate Zeit gelassen haben, sich auf die neuen gesetzlichen Vorgaben einzustellen und deshalb unsere Tester erst im März 2010 losgeschickt haben, versagten die Banken bei diesem Prüfkriterium. In 126 von 146 Fällen waren Wertpapiere Gegenstand des Beratungsgesprächs. Nur an 61 Kunden, also noch nicht einmal die Hälfte, wurde das Beratungsprotokoll ausgehändigt. 65 Kunden wurde die Aushändigung des Protokolls verweigert, obwohl sie ausdrücklich darum baten. Als Begründung gab es verschiedene Argumente. In 44 Fällen wollten die Bankmitarbeiter das Beratungsprotokoll nur aushändigen, wenn es tatsächlich zum Geschäftsabschluss kommt. Gesetzlich vorgeschrieben ist aber, dass die Aushändigung unmittelbar nach der Beratung erfolgen soll.
"Ohne Personalausweis ist kein Protokoll möglich", sagte ein Mitarbeiter der Sparkasse Pforzheim Calw. Insgesamt 10 Tester bekamen mit dieser Begründung bei verschiedenen Banken kein Beratungsprotokoll, eine Begründung, die ebenfalls jeglicher Grundlage entbehrt.
Erschreckend ist, dass es kein einziges Kreditinstitut geschafft hat, alle notwendigen Beratungsprotokolle auszuhändigen. Die Nassauische Sparkasse und die Volksbank Mittelhessen haben sogar überhaupt keine Protokolle ausgehändigt. Aufgrund dieser Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben mussten wir das Qualitätsurteil für die Anlageberatung bei allen getesteten Banken abwerten.
Kritisieren müssen wir darüber hinaus, dass die Beratungsprotokolle von den Instituten, bei denen wir sie auswerten konnten, nicht einheitlich gestaltet sind. Das erschwert den Kunden, die in den Protokollen dokumentierten Anlageempfehlungen von verschiedenen Instituten miteinander zu vergleichen. Außerdem sehen die Postbank, die Targobank, die SEB sowie alle Sparkassen mit Ausnahme der Berliner Sparkasse auf dem Beratungsprotokoll die Unterschrift des Kunden vor. Das ist im Gesetz nicht vorgesehen und wir raten auch dringend von der Unterzeichnung ab, denn sie könnte im Streitfall als Zustimmung zur Beratung ausgelegt werden.
Fazit: Trotz der großen Resonanz, die unser letzter Test hervorgerufen hatte und obwohl die Banken danach hoch und heilig versprachen, kundenfreundlicher zu beraten, ist die Situation für den Verbraucher nicht besser geworden – im Gegenteil.
Für die Kunden heißt das nach wie vor, dass sie selbst aktiv werden müssen:
+ Vor dem Gespräch sollten die Verbraucher ihre Ziele kennen und aufschreiben. Anlagedauer, gewünschte Verfügungsmöglichkeiten während des Anlagezeitraums, Risikobereitschaft und Renditeerwartungen sind dabei die wichtigsten Kriterien:
+ Zu dem Gespräch sollten die Kunden einen Freund mitnehmen, der bei möglichen Streitigkeiten als Zeuge fungieren kann.
+ Während des Gesprächs sollten die Verbraucher unbedingt Chancen und Risiken der Produkte, aber auch alle Kosten erfragen. Ein kommentarloses Aushändigen von Papieren reicht genauso wenig wie eine Fülle von Informationen, die nur mündlich erteilt werden.
+ Auf die Aushändigung des Beratungsprotokolls kann der Kunde bestehen. Wichtig ist, dass dieses mit der Unterschrift des Beraters versehen ist, selber unterschreiben sollten die Verbraucher jedoch auf keinen Fall.
Stiftung Warentest - www.test.de/anlageberatung











